Rechtsgrundlage & Begründung
Sammelrechnungen
Auf der monatlichen Sammelrechnung in Papierform ist die Mehrwertsteuer mit Mwst.-Satz und Wert ausgewiesen und wird als Vorsteuerbeleg nach § 147 Abs. 1 AO im Einklang mit der steuerlichen Gesetzgebung in Papierform aufbewahrt, so dass der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist.
Lieferscheine
Die Lieferscheine werden dem Empfänger auf der Jahres CD nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG elektronisch mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur zur Verfügung gestellt.
Der Lieferschein enthält nur die Artikelpositionen mit Mwst.-Satz ohne Mwst.-Betrag und ist alleine dadurch kein Beleg der Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Er dient nur als Liefernachweis der berechneten Einzelpositionen in der Monatsrechnung.
Die signiert zur Verfügung gestellten Lieferscheine sind die originären Daten, die zum Druck des Papierlieferscheins geführt haben und stehen dem Empfänger tagaktuell im online Archiv seines Lieferanten zur Verfügung. Daher dienen die Lieferscheine in Papierform den Empfängern nur noch zur Wareneingangs-kontrolle.
deCODEtron hat bereits seit 1999 den Empfängern elektronische Lieferscheine unsigniert auf einer Jahres CD ohne Beanstandung von Betriebsprüfern zur Verfügung gestellt. Jetzt werden noch zusätzlich signierte Lieferscheine nach dem Umsatzsteuergesetz § 14 Nr. 3 Nr. 1 auf der Jahres CD mitgeliefert.
Die Erweiterung der elektronischen Lieferscheine um eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Umsatzsteuergesetz § 14 Nr. 3 Nr. 1 entspricht allen gesetzlichen- und steuerrechtlichen Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland und berechtigt den Empfänger zur Nutzung der elektronischen Lieferscheine im Rahmen des Vorsteuerabzugs als Ergänzung zu den Papierbelegen der Sammelrechnungen, als auch im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Finanzbehörden
Eine Bescheinigung der Finanzministerien der Länder zu dem Verfahren der DECODETRON darf nicht erfolgen, da das der Billigung einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen Lizensierung gleich käme. Aus diesem Grund hat die DECODETRON das Verfahren steuerrechtlich und handelsrechtlich von unabhängigen Gutachtern prüfen lassen.
Seite zuletzt geändert am: 11.01.2011, 11:21 von Administrator