Sie & Wir

Was wir wollen

Schluss machen mit der Verwirrung und der Unsicherheit der Apotheken, wenn es um die vorschriftsmäßige Archivierung der Tagesrechnungen und Lieferscheine geht.

Immer wieder rufen verunsicherte Apothekerinnen und Apotheker bei uns an, um sich nach der tatsächlichen Situation zu erkundigen. Verunsichert wegen der vielen unterschiedlichen Ansichten, keiner klaren und verbindlichen Aussagen des Steuerberaters oder des Finanzamtes und den teilweise öffentlich publizierten Meldungen, das die Form der digitalen Archivierung nicht zulässig sei.

Dem haben wir einiges entgegenzusetzen.

Unser bereits mehrfach durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) zertifiziertes Archivierungsverfahren entspricht zu 100 % den Vorschriften der GDPdU und erfüllt alle Anforderungen seitens der Finanzämter.

Apotheken die Ihr Finanzamt aber nach einer verbindlichen Auskunft gefragt haben, wurden jedoch enttäuscht, da Finanzämter nicht 'zertifizieren' dürfen.

Da muss endlich was getan werden.

Und so bemühen wir uns um klare und verständliche Aussagen, von Fachleuten und Juristen, auf einer verbindlichen Basis. Dafür wurden verschiedene Prüfungen und Zertifizierungen durchgeführt, deren Resume eindeutig und deutlich sind.

Gepaart mit einer 10 jährigen Erfahrung und der Informationsarbeit mit verschiedenen Prüfern der Finanzbehörden, können wir zusammenfassend eines sicher behaupten:

Die Archiv-CD für Apotheken ist zugelassen, rechtssicher und wird seit 10 Jahren bei Betriebsprüfungen vollumfänglich akzeptiert.

 

 


  Seite zuletzt geändert am: 14.12.2010, 14:25 von Administrator